17-08-2010, 15:11
Natürlich spielt der Tarifvertrag eine Rolle. Der wiederum darf aber nicht unterhalb der gesetzlichen Bestimmung liegen. Bei einer Leiharbeit werden zum Teil sogar günstigere Bedingungen des Ausleihers übernommen. Das hängt vom Vertrag zw. Leihfirma und MA ab. Eine Kündigung des Firmenvertrages hat nur dann die beschriebene Auswirkung, wenn nach einer gewissen Zeit keine Ersatzstelle gefunden wird. Das ist allerdings wiederum berufsabhängig.
Gruß
Gruß