17-08-2010, 19:47 
		
	
	(17-08-2010, 17:52)alwin schrieb: Der Gehaltsunterschied liegt im Schnitt bei ca 40 - 50 %, entsprechend boomen hier die Zeitarbeitsfirmen.
Mit seinem Threadthema hat Al-Haitam recht.
So werden z.B. arbeitslose Handwerker vom Arbeitsamt an diese "Firmen" vermittelt und dort genötigt, (genötigt deshalb, weil sonst Sanktionen zu befürchten sind) einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben.
Dieser Vertrag macht sie zu "Dienstleistern" mit einem erheblich geringeren Tariflohn. Das Zeitarbeitsfirmen in der Lage sind, einem Handwerker zu sagen: "Wir zahlen Tarif" (Hohn) macht der stete Komplize des Staates möglich, der DGB, in dem er mit der IGZ (Interessengemeinschaft Zeitarbeit) einen Tarifvertrag ausgehandelt hat anstatt diese Ausbeutung der Arbeiterschaft zu bekämpfen.
Wird jetzt dieser gedungene Handwerker in eine Handwerksfirma "entsendet", arbeitet er nichts anderes als sein fest eingestellter Kollege, nur geht er mit erheblich weniger Lohn nach Hause. Das verstößt sogar gegen EU Recht, denn nach Artikel 23, Abs.2 heißt es: "Jeder ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit." Deshalb empfehle ich den Sklaven, weil sie keine Lobby haben, eine Sammelklage zu organisieren um die, von diesen Firmen, zu Unrecht einbehaltene Lohndifferenz rückwirkend einzuklagen.

 
