18-08-2010, 19:02
(18-08-2010, 13:44)Schmettermotte schrieb: Ich bin da nicht mehr auf dem neuesten Stand, wird man mittlerweile vom Arbeitsamt genötigt, Arbeit durch Zeitarbeitsfirmen anzunehmen indem einem sonst Sanktionen wie Hartz4 Minderungen bevor stehen? Meine letzten Informationen sind von ca 2005 und derzeit wurde man definitiv nicht gezwungen, Arbeit durch Zeitarbeitsfirmen anzunehmen und es wurden einem auch keine Stellen von Zeitarbeitsfirmen vermittelt, bei denen man sich bewerben musste.Z.B. Handwerker, haben in ihren "klassischen" Tarifverträgen nur Anspruch auf einen Einstiegslohn, wenn sie, Helfer 12, Gesellen 24 Monate ununterbrochen arbeitslos waren.
Wie genau ist das denn mittlerweile?
Nun ist es so, daß Arbeitslose in diesen Fristen kaum "klassische" Vermittlungen vom Arbeitsamt bekommen. Danach aber, inzwischen AG II, wird man mit diesen Firmen zugeschmissen. Eine Ablehnung ist kaum möglich weil das Lohnniveau zwischen Einstieglohn und IGZ Tarif fast gleich ist und der Arbeiter durch eine Wiedereingliederungsvereinbarung
mit den ARGEn verpflichtet wird, alles zu tun , den Leistungsbezug zu mindern.
Im Handwerkertarif endet aber die Lohnminderung nach 6 Monaten und es ist wieder Ecklohn (100 %) zu zahlen, was aber durch einen Zeitarbeitsvertrag (IGZ Tarif) verhindert wird.
Was noch für Sklaverei spricht ist, daß "Kunden", die Leiharbeiter fest übernehmen wollen den Zeitarbeitsfirmen eine Auslöung zahlen müssen,
die meist ein drittel Bruttojahreseinkommen des Arbeiters beträgt.