19-08-2010, 20:51
(19-08-2010, 18:52)Schmettermotte schrieb: . Aber genötigt hat mich vom Amt niemand, nichtmal als ich die Stelle direkt weiter hätte besetzen können.Zum 1. besteht ein Unterschied zwischen AG I Beziehern, wobei es sich um eine Versicherungsleistung handelt und AG II Beziehern, eine Sozialleistung. Ein Staat der unfähige Wirtschaftspolitik betreibt muß zahlen. Zahlt er nicht gibt es Aufstand und Revolution, Zahlt er zu wenig gibt es Schwarzarbeit auch mal bei den "Nichtselbstständigen".
Deshalb die mafiose Duldung der Leiharbeit um Arbeitslosenzahlen zu "schönen" und den Arbeitgebern tarifamputierte Arbeitskräfte zu "liefern". Und hier sind die ARGEn gefragt. So ist es auch nicht verwunderlich, daß sogar in den Arbeitsämtern für Leiharbeitsfirmen geworben wird. Nicht von den Angestellten der Argentur, sondern die Firmen selber stellen in diesem Amt ihre Tische auf, ein Basar für Menschen. Man hat den Eindruck, das Politiker nur darauf bedacht sind ihre eigene Position, ihre Bezüge und ihre Pension zu sichern.
Und ein Arbeiter im Rentenalter, der länger als 1 Jahr arbeitslos ist wird gezwungen die Frührente zu beantragen was für ihn eine lebenslange Minderung der Rente um fast 15 % bedeutet.
Und für "Nichtrentner" gilt eben die "Wiedereingliederungsvereinbarung".
