20-08-2010, 10:05
(20-08-2010, 09:58)alwin schrieb: Wenn eine angebotene Arbeitsstelle mit schlüssigen Argumenten bzw. Angaben abgelehnt wird, hat das nichts mit Nichteinhaltung zu tun. Hierzu reicht bspw., wenn die tatsächlich angebotene Stelle bzw. die aufzunehmende Tätigkeit nicht mit dem Inhalt des Textes übereinstimmt und die tatsächliche Tätigkeit berufsfremd ist
und das (vortäuschung falscher tatsachen seitens des arbeitgebers) hat wiederum nichts damit zu tun, daß eine zumutbare arbeit vom hartz4er nicht sanktionslos abgelehnt werden kann
wir reden hier von leiharbeit, die auch von vornherein als solche und auch zutreffend hinsichtlich der auszuübenden tätigkeit deklariert ist
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)