20-08-2010, 10:26
petronius schrieb:wir reden hier von leiharbeit, die auch von vornherein als solche und auch zutreffend hinsichtlich der auszuübenden tätigkeit deklariert istAuch hier übersiehst Du eine Lücke. Bei einer Leiharbeit kommt hinzu, daß der tatsächliche Arbeitsort auch erreichbar ist. Wenn bei unzumutbarer Erreichbarkeit mit öffentl. Mitteln und kein motorisiertes Fahrzeug zur Verfügung steht, ist eine mögliche Zumutbarkeit der Tätigkeit selber hinfällig.
Angebote von Firmen zu einer möglichen Arbeitsaufnahme werden nicht auf Richtigkeit überprüft. Nur wenn sich auf Grund von Rückmeldungen ein Verdacht in der Hinsicht ergibt, kommen solche Firmen auf eine interne Liste, die allerdings öffentlich nicht zugänglich ist.
Gruß
