ich war ja auch mal hartzer...
ein satz aus meiner eingliederungsvereinbarung:
Bei der Stellensuche sind auch befristete Stellenangebote und Stellenangebote von Zeitarbeitsfirmen einzubeziehen.
und natürlich MUSS man sich, um sanktionen zu verhindern, auf jedes stellenangebot, das einem vom amt zugeschickt wird, bewerben.
zumutbar ist erstmal alles.
ein satz aus meiner eingliederungsvereinbarung:
Bei der Stellensuche sind auch befristete Stellenangebote und Stellenangebote von Zeitarbeitsfirmen einzubeziehen.
und natürlich MUSS man sich, um sanktionen zu verhindern, auf jedes stellenangebot, das einem vom amt zugeschickt wird, bewerben.
zumutbar ist erstmal alles.
Zitat:SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende -ww.infodienstnet.de/index.php?kategorie=sozialgesetzbuch&show=sozialgesetzbuch0210.htm
Kapitel 2 : Anspruchsvoraussetzungen
§ 10
Zumutbarkeit
(1) Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass er zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist
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