20-08-2010, 18:00
@Petronius
Die ausnahmslose Sanktionierung bei Nichtannahme hast Du ins Spiel gebracht. Also muß Du mich nicht wegen des Themas "ermahnen" wollen.
@Einsiedler
Also, kein 2. Staatsexamen, damit zwar Studium aber kein Beruf. Dadurch fehlt der berufliche Anspruch natürlich. Kindergarten beinhaltet aber eine pädagogische Tätigkeit, die im Studium erlernt wurde (wenn auch im anderen Zusammenhang...). Da könnte durchaus die Lösung liegen!
Gruß
Die ausnahmslose Sanktionierung bei Nichtannahme hast Du ins Spiel gebracht. Also muß Du mich nicht wegen des Themas "ermahnen" wollen.
@Einsiedler
Also, kein 2. Staatsexamen, damit zwar Studium aber kein Beruf. Dadurch fehlt der berufliche Anspruch natürlich. Kindergarten beinhaltet aber eine pädagogische Tätigkeit, die im Studium erlernt wurde (wenn auch im anderen Zusammenhang...). Da könnte durchaus die Lösung liegen!
Gruß