20-08-2010, 20:41
(20-08-2010, 20:30)alwin schrieb: Zur Info: Bei manchen ARGE-Behörden werden teilweise Ermessensfreiräume durch interne Verordnungen ausgehebelt
aushebeln kann man nur, was schon vorgesehen war. ermessensspielräume müssen zugelassen werden. es läuft also imho genau andersrum. die rechtliche sachlage scheint zumindest mir klar - und ich könnte mir vorstellen, daß ein sachbearbeiter eher ärger kriegt, weil er den rechtlichen rahmen nicht ausschöpft. was dann zu lasten der statistik geht. die arge steht ja auch unter erfolgsdruck und ist eben kein wohltätigkeitsverein
(20-08-2010, 20:30)alwin schrieb: Was die Fachkräfte angeht, eine sehr hohe Fluktuation...
wundert mich nicht. ich würde den job auch nicht machen wollen - außer ich könnte zaubern
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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