20-08-2010, 20:52
Petronius schrieb:aushebeln kann man nur, was schon vorgesehen war. ermessensspielräume müssen zugelassen werden. es läuft also imho genau andersrum. die rechtliche sachlage scheint zumindest mir klar - und ich könnte mir vorstellen, daß ein sachbearbeiter eher ärger kriegt, weil er den rechtlichen rahmen nicht ausschöpft.Der Ermessensspielraum ist grundsätzlich per Gesetz gegeben. Darunter kommen zugestandene Verordnungen, die durchaus ortsabhängig sind. Und da kann das Problem mit der wirklichen Freiheit des MA's anfangen bzw. beendet werden.
Nach vier Falschaussagen seitens der MA (zu meiner HARTZ IV Zeit), die alle vorgaben 1000% richtig zu liegen, habe ich den Abteilungsleiter gesprochen, der mich auf unterschiedliche Vorgehensweisen aufmerksam gemacht hat, aber ohne Öffentlichkeit. Wenn es einem MA sinnvoll erscheint und seine Geduld noch nicht aufgebraucht ist, kann er sich per Rückruf über die Fachabteilung ein außergewöhnlices "Ja" geben lassen oder es kann auch umgekehrt passieren, weil die Fachabteilung die "Schnau***" voll hat.
Da kannst Du dir vorstellen was Du willst. Hier dürften Theorie und Praxis "etwas" auseinanderklaffen...
Gruß
