03-09-2010, 10:55
In Ergänzung zu meinem vorangegangenen Beitrag möchte ich noch ausführen, daß das Recht auf Meinungsfreiheit resp. Meinungsäußerung in den USA traditionell sehr weit ausgelegt wird, und dies gilt auch für Religionsgemeinschaften. Selbst Äußerungen, die in anderen Staaten bereits den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen würden, oder als Angriff auf die Verfassung oder das Grundgesetz gelten könnten, oder als Tatbestand i.S.d. Anstiftung zu Straftaten bewertet werden könnten, sind durch diese sehr weit ausgelegte Form der Meinungsfreiheit in den USA geschützt.
Und die einzige Einschränkung, die für Kirchen bzw. religiöse Gemeinschaften gilt, besteht meines Wissens nach darin, daß die Verfassung es nicht zuließe, eine Staatskirche auf Bundesebene zu etablieren. Abgesehen natürlich davon, daß eine Religionsgemeinschaft oder "Sekte" gegen geltendes Recht verstieße (siehe jüngstes Beispiel anhand der Fundamental Church of Latter Day Saints -FLDS- unter Warren Jeffs auf einer Ranch bzw. deren Domizil in Texas).
Und die einzige Einschränkung, die für Kirchen bzw. religiöse Gemeinschaften gilt, besteht meines Wissens nach darin, daß die Verfassung es nicht zuließe, eine Staatskirche auf Bundesebene zu etablieren. Abgesehen natürlich davon, daß eine Religionsgemeinschaft oder "Sekte" gegen geltendes Recht verstieße (siehe jüngstes Beispiel anhand der Fundamental Church of Latter Day Saints -FLDS- unter Warren Jeffs auf einer Ranch bzw. deren Domizil in Texas).
