03-09-2010, 17:59
Da ich heute knapp mit Zeit bin, antworte ich nur knapp. Gegenwärtig hat ein Richter Prop 8 für verfassungswidrig erklärt, und den homosexuellen Klägern Recht gegeben, die Berufungsrichter haben die Inkrafttretung erst einmal ausgesetzt. Es wird zum Supreme Court (entspricht unserem Verfassungsgericht) gebracht, das darüber entgültig entscheiden wird. Die Eheschließung und Festlegung der Definition (was sit Ehe, wer darf sie schließen), ist Sache des Staates nicht der Religion. Religiöse Rechte werden damit nicht angetastet, da jeder Geistliche sich weigern kann, eine Homoehe zu schließen. Ist sie aber staatlich anerkannt, muß auch die Religion sie anerkennen, und darf z.B. niemand deswegen feuern.