03-09-2010, 19:52
(03-09-2010, 17:59)Witch of Hope schrieb: Da ich heute knapp mit Zeit bin, antworte ich nur knapp. Gegenwärtig hat ein Richter Prop 8 für verfassungswidrig erklärt, und den homosexuellen Klägern Recht gegeben, die Berufungsrichter haben die Inkrafttretung erst einmal ausgesetzt. Es wird zum Supreme Court (entspricht unserem Verfassungsgericht) gebracht, das darüber entgültig entscheiden wird. Die Eheschließung und Festlegung der Definition (was sit Ehe, wer darf sie schließen), ist Sache des Staates nicht der Religion. Religiöse Rechte werden damit nicht angetastet, da jeder Geistliche sich weigern kann, eine Homoehe zu schließen. Ist sie aber staatlich anerkannt, muß auch die Religion sie anerkennen, und darf z.B. niemand deswegen feuern.
Warum nicht? In der katholischen Kirche z.B. gilt das Zölibat. Der Staat schreibt kein Zölibat vor, wie jeder von uns weiß. Verstieße jetzt ein Priester dagegen, wäre er durchaus von seinem Amt abberufbar und würde sich ggf. einem Kirchengericht stellen müssen. Wenn die Statuten der Kirche etwas bestimmtes vorsehen, kann dagegen nicht ohne weiteres verstoßen werden. Selbst wenn die Homoehe derartige Anerkennung finden würde, wie Du es dir vorstellst (obgleich ich immer nicht genau weiß, wie Du es dir denn noch weiter vorstellst, denn wir haben z.B. in Deutschland doch schon diese eingetragene Lebenspartnerschaft), weiß ich nicht, weshalb dann niemand aus einer Kirche etwa nicht ausgeschlossen werden könnte, wenn er ihre Statuten verletzt. Das ist nämlich das Recht der Kirche. Und Religionsfreiheit ist durch das Grundgesetz abgedeckt. Homoehe nicht. Habe ich heute auch erst gelernt. :icon_rolleyes:
