(13-09-2010, 13:46)agnostik schrieb: ok - ich denke, das Erlernen der deutschen Sprache kann auf jeden Fall eingefordert werden.
alles mögliche kann eingefordert werden - und wird das ja auch. wenn auch natürlich nicht von allen:
der general-motors-manager darf natürlich gerne seine us-amerikanische ehefrau mit nach d bringen, auch wenn die kein wort deutsch spricht und auch weiterhin mit ausschließlich englisch über die runden kommen wird
der kongolese aber wird seine frau nie nach d nachholen können, weil die im kongo eben gar nicht die praktische möglichkeit zum besuch eines deutschkurses und zur ablegung einer entsprechend anerkannten deutschprüfung hat
nur damit wir uns richtig verstehen: die beherrschung der sprache des landes, in dem man leben will, ist äußerst wichtig und eine der voraussetzungen für erfolgreiche integration. wer sich in d integrieren will, wird daher auch anstrengungen unternehmen, die deutsche sprache zu erwerben
ob es aber reicht, integrationsleistungen einfach so zu "fordern", da bin ich mir nicht so sicher. schon gar, wenn man die absicht hinter solchen forderungen merkt und entsprechend verstimmt ist
(13-09-2010, 13:54)agnostik schrieb: Nach Deiner Meinung kann Integration - über das Halten der Gesetze hinaus, was eigentlich nichts mit Integration zu tun hat - nicht eingefordert sondern lediglich angeboten werde. Habe ich das richtig verstanden?
das hast du richtig verstanden
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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