18-09-2010, 23:15
Lieber Thomas,
da kannst du soviel widersprechen, wie du willst. Deine "Gesetzmässigkeit" kommt über das Stadium einer bloßen Behauptung nicht hinaus. Diese entstammt der mangelnden Vorstellungskraft des Menschen oder einer willkürlichen Benennung. Man kann sie nicht folgern, sondern nur postulieren.
Die genaue Begründung steht im Post vorher.
da kannst du soviel widersprechen, wie du willst. Deine "Gesetzmässigkeit" kommt über das Stadium einer bloßen Behauptung nicht hinaus. Diese entstammt der mangelnden Vorstellungskraft des Menschen oder einer willkürlichen Benennung. Man kann sie nicht folgern, sondern nur postulieren.
Die genaue Begründung steht im Post vorher.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard