Der-Einsiedler schrieb:So lange nicht versucht wird, zumindest ein gemeinsames Wortverständnis den Diskussionen zugrunde zu legen, wird es hier immer wieder knallen.
Ok stimmt daran sollte vielleicht oft noch etwas gefeilt werden..
Die allgemeine Definition ist doch das eine Lüge bewusst sein muss um als Lüge gezeichnet werden zu können.
Eine Frage gilt das auch in einem strafrechtlichem Fall auch das unwissenheit vor Strafe schützt?
Ich vermute einfach mal das es bei der Definition von Lüge darum geht das es ein nagtivum ist welches auch gleich anklagt und das
wäre wohl auch nicht richtig.
Gruss