27-09-2010, 09:41
Die Berechnung aus 2002 ist nach Aussagen von Leyen nicht die Basis. Die Ableitung erfolgte wohl aus Daten aus 2008 nach Maßgabe der unteren Einkommen laut Staat. Bundesamt. Da sind natürlich alle möglichen Dumpinglöhne mit inbegriffen. Wieweit berücksichtigt ist, daß eine Friseuse mit Stundenlohn von € 3,-- zusätzlich auf ALG II angewiesen ist, weiß ich leider nicht. Laut *tagesschau.de wird die Berechnungsgrundlage nach wie vor unter Verschluß gehalten. Und an der Stelle beginnt die "Verdunklungsgefahr", da die Nachprüfbarkeit fehlt.
Gruß
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