02-10-2010, 09:29
Theodora: Sicher hat der Bürger das Recht, seinen Unwillen auszudrüchen: aber eben im gesetzlichem Rahmen,..Ich nehme mal an, du willst, wenn du im Recht bist, das dieses Recht auch durchgesetzt wird,..sei es dass die Polizei einen Falschparker vor deiner Einfart entfernen läßt, sei es, das sie einen Einbrecher, der sich widerrechtlich bei dir aufhält, festnimmt,..ebenso hat nunmal die Baufirma das Recht, das der Baugrund, und als solcher war der Schloßpark ja schon deklariert, von widerrechtlich Anwesenden geräumt wird,..gleiches Recht für alle, das Gesetz ist nunmal neutral,..rechtlich gesehen war dies keine Demonstration, sondern eine Besetzung,..dementsprechend wurden die Personen aufgefordert, sich zu entfernen, erst dann wurde das geltende Recht durchgesetzt,..leider geht es in so einem Fall auch darum, das die Autoritätsposition der Polizei nicht untergraben werden darf,..stell dir vor, die Polizei hätte gesagt. Ihr geht nicht? Gut, dann gehen eben wir,.." im endeffekt wäre das Vertrauen derer, die den Bahnhof sehr wohl beführworten, in die Rechtssicherheit des Staates schwer getroffen worden,..so nach dem Motto: Die Polizei kann eh nichts durchsetzen,..
die Jugendlichen haben übrigens nicht nur "ihren Unwillen" gezeigt, sondern sich des Widerstandes gegen die Staatsgewalt schuldig gemacht,..die ist ein vergehen,..und wenn sie der Aufforderung nicht Folge leisten, so muß dies eben mit Gewalt durchgesetzt werden,..siehe Rechtssicherheit,..
Einsiedler: Hart gesagt, der Einsatz des Wasserwerfers wurde vorher angekündigt,..jeder vernünftige Mensch weis, das die Polizei nicht blöfft,..also wenn ich als Privatperson höre, die spritzen gleich los, dann gehe ich, oder habe eben die Konsequenzen zu tragen,so tragisch die auch sein mögen,..
die Jugendlichen haben übrigens nicht nur "ihren Unwillen" gezeigt, sondern sich des Widerstandes gegen die Staatsgewalt schuldig gemacht,..die ist ein vergehen,..und wenn sie der Aufforderung nicht Folge leisten, so muß dies eben mit Gewalt durchgesetzt werden,..siehe Rechtssicherheit,..
Einsiedler: Hart gesagt, der Einsatz des Wasserwerfers wurde vorher angekündigt,..jeder vernünftige Mensch weis, das die Polizei nicht blöfft,..also wenn ich als Privatperson höre, die spritzen gleich los, dann gehe ich, oder habe eben die Konsequenzen zu tragen,so tragisch die auch sein mögen,..
Aut viam inveniam aut faciam