t.logemann schrieb:...auf die Regelungsmöglichkeiten eines Staates alleine mit Gesetzen - möcht ich mich nicht verlassen... Die Diktatoren der diversen Staaten "DDR", UdSSR, Nazi-Deutschland, Haiti, Kuba, Nord-Korea usw. "schufen" sich auch Gesetze, die ihren Terror als Bürgerpflicht umdeuteten... Sowas funktioniert auch in einer Demokratie;...
t.logemann schrieb:…lieber Ekkhart? [...] Bevor Du mich der politischen Polemik beschuldigst…
Solche Vergleiche sind nicht zulässig. Ich halte so etwas auch für "polemisch".
t.logemann schrieb:"Jeder Deutsche hat das Recht sich friedlich unter freiem Himmel zu versammeln (Österreicher übrigends auch, in Österreich genauso wie in Deutschland) –
Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht, das nur dann eingeschränkt ist, wenn in den Rechtsbestand eines Dritten eingegriffen wird. Im vorliegenden Fall in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Eigentums.
In Österreich ist das unter Berücksichtigung der entsprechenden Bestimmungen d. MRK im Art 12 StGG geregelt.
Gemäß Art 11 Abs 1 MRK haben alle Menschen das Recht, sich friedlich zu versammeln und sich frei mit anderen zusammenschließen, …
Nach Art 11 Abs 2 MRK darf die Ausübung dieser Rechte keinen anderen Einschränkungen unterworfen werden als den vom Gesetz vorgesehenen, die in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der nationalen und öffentlichen Sicherheit, der Aufrechterhaltung der Ordnung und der Verbrechensverhütung, des Schutzes der Gesundheit und Moral oder des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer notwendig sind.
Unter den Grundrechten mit wirtschaftlichem Bezug nimmt das Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Eigentums die erste Stelle ein.
In das Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Eigentums kann nur per Gesetz eingegriffen werden.
Also:
Frei von jeder emotionalen Betrachtung der hier in Rede stehenden Sache war der Eingriff der Protestierenden in den Rechtsbestand der Bauberechtigten ein Rechtsbruch.
MfG B.

