Um Missverständnissen vorzubeugen:
Es ist immer das Verbot der Blutrache (Blutfehde), die sich außerhalb der durch den Koran vorgegebenen Regeln bewegte, gemeint. Also das nach Mord oder Totschlag vormals übliche fortgesetzte Blutvergießen.
Da die traditionell exzessive Anwendung der Blutrache (Blutfehde) selbst große Familienverbände in ihrer Existenz gefährdete, jedenfalls aber ihre Kampfkraft erheblich beeinträchtigte, wurde sie im Koran geregelt und alles, was über die vom Koran vorgegebenen Regeln hinausging, verboten (Sure 2 Verse 178f.).
In der Übersetzung v. R. Paret, Kohlhammer, 10. Aufl., ist das entsprechend angemerkt.
Siehe auch R. Paret, Der Koran, Kommentar und Konkordanz, S. 39.
(02-10-2010, 00:09)Bion schrieb:(01-10-2010, 15:41)t.logemann schrieb: Im Gegensatz zu...Thomas Nagel:
Die Blutrache stammt aus vorislamischer Zeit und ist eine "Tradition" die nachträglich durch erfundene Hadithe "gebilligt" wurde. Im Qur'an selbst steht nichts, aber auch gar nichts zum Thema Blutrache.
Wovon sprichst Du da?
Bei dem Text von Tilman Nagel geht es nicht um die Billigung von Blutrache (oder Blutfehde), sondern um das Verbot derselben.
Es ist immer das Verbot der Blutrache (Blutfehde), die sich außerhalb der durch den Koran vorgegebenen Regeln bewegte, gemeint. Also das nach Mord oder Totschlag vormals übliche fortgesetzte Blutvergießen.
Da die traditionell exzessive Anwendung der Blutrache (Blutfehde) selbst große Familienverbände in ihrer Existenz gefährdete, jedenfalls aber ihre Kampfkraft erheblich beeinträchtigte, wurde sie im Koran geregelt und alles, was über die vom Koran vorgegebenen Regeln hinausging, verboten (Sure 2 Verse 178f.).
In der Übersetzung v. R. Paret, Kohlhammer, 10. Aufl., ist das entsprechend angemerkt.
Siehe auch R. Paret, Der Koran, Kommentar und Konkordanz, S. 39.
MfG B.

