04-10-2010, 12:35
Hmmm- eigentlich wollte ich schreiben :"Du kannst es nicht wissen..." bis mir dann auffiel, das alle Info's die ich habe - auch für Dich im Netz frei verfügbar sind. Also könntest Du wissen:
das für Ehebruch Geldstrafe vorgesehen ist,
das für Homesexualität überhaupt keine Geld- oder Gefängnisstrafe bestimmt ist,
das sich das Wort "verbrennen" bei Brandstiftung nicht auf "Hinrichtung durch Verbrennen" bezieht (ist etwas unglöücklich übersetzt, gebe ich ehrlich zu) sondern auf "aus dem eigenen Gedächnis ausbrennen"; als Bestrafung dient einzig und alleine die lebenslange Haft. Wobei es sich dann um vorsätzliche Branntstiftung handeln muss, nicht um fahrlässige - da steht Geldstrafe 'drauf.
Und Du hättest wissen können - steht auch alles frei im Netz - das es hinsichtlich der Strafbestimmungen im Kitab-i-Aqdas nach den Worten des "Hüters" (letzten bevollmächtigten Auslegers der Baha'i-Religion) in vielen Bereichen um Richtlinien handelt, deren genaue Umsetzung in einer Baha'i-Welt dem Universalen Haus der Gerechtigkeit, in einer säkularen Welt den nationalen und globalen Regierung(en) überlassen ist. "Lebenslange Haft" in einer Baha'i-Welt bedeutet nicht einen Straftäter lebenslang in einem Betonsarg oder einem Tierkäfig einzusperren - wie das in Europa oderAmerika so üblich ist.... Eine wie auch immer auftretende Regierung muss zwimgend nach der Baha'i-Rechtslehre die "Unverletzbarkeit der Würde des Menschen" auch bei Strafhaft beachten - und das schliesst solche barbarischen Haftbedingungen, wie wir sie heute teilweise noch haben, kategorisch aus.
Es ist garnicht solange her - da hatte ein Mensch in Düsseldorf "Pech": Der hatte so 20 oder 30 mal beim Aldi Lebensmittel geklaut - Gesamtwert unter 200.- DM - und bekam dafür 2 Jahre Haft mit anschliessender Sicherheitsverwahrung..... dieses Unrechtsurteil wurde von einem ganz normalen Richter gesprochen - und 18 Jahre blieb der Mann in Haft, bis ein engagierter Rechtsanwalt seinen Fall vor das BVerfG brachte... da wurde das Urteil an das LG Düsseldorf zurück verwiesen, und die Richter sahen dann keine Notwendigkeit für eine Sicherheitsverwahrung mehr... Merke: Wie ein Richter - vielleicht - entscheidet, hängt nicht so sehr von dessen ethischer Grundüberzeugung ab.... Wenn dann ein Baha'i-Richter entschjeidet... da können wir uns in zweihundert Jahren 'drüber "Unterhalten", wenn das mal so ist... Unter uns Baha'i wirkte 42 Jahre lang ein Staatsanwalt (schliesslich sogar Oberstaatsanwalt), und der hat sich unseres Wissens nach im Einklang mit den geltenden Gesetzen um ein Höchstmass an Objektivität und Gerechtigkeit bemüht... warum soll das Bitteschön bei einem Baha'i-Richter nicht auch der Fall sein?
das für Ehebruch Geldstrafe vorgesehen ist,
das für Homesexualität überhaupt keine Geld- oder Gefängnisstrafe bestimmt ist,
das sich das Wort "verbrennen" bei Brandstiftung nicht auf "Hinrichtung durch Verbrennen" bezieht (ist etwas unglöücklich übersetzt, gebe ich ehrlich zu) sondern auf "aus dem eigenen Gedächnis ausbrennen"; als Bestrafung dient einzig und alleine die lebenslange Haft. Wobei es sich dann um vorsätzliche Branntstiftung handeln muss, nicht um fahrlässige - da steht Geldstrafe 'drauf.
Und Du hättest wissen können - steht auch alles frei im Netz - das es hinsichtlich der Strafbestimmungen im Kitab-i-Aqdas nach den Worten des "Hüters" (letzten bevollmächtigten Auslegers der Baha'i-Religion) in vielen Bereichen um Richtlinien handelt, deren genaue Umsetzung in einer Baha'i-Welt dem Universalen Haus der Gerechtigkeit, in einer säkularen Welt den nationalen und globalen Regierung(en) überlassen ist. "Lebenslange Haft" in einer Baha'i-Welt bedeutet nicht einen Straftäter lebenslang in einem Betonsarg oder einem Tierkäfig einzusperren - wie das in Europa oderAmerika so üblich ist.... Eine wie auch immer auftretende Regierung muss zwimgend nach der Baha'i-Rechtslehre die "Unverletzbarkeit der Würde des Menschen" auch bei Strafhaft beachten - und das schliesst solche barbarischen Haftbedingungen, wie wir sie heute teilweise noch haben, kategorisch aus.
Es ist garnicht solange her - da hatte ein Mensch in Düsseldorf "Pech": Der hatte so 20 oder 30 mal beim Aldi Lebensmittel geklaut - Gesamtwert unter 200.- DM - und bekam dafür 2 Jahre Haft mit anschliessender Sicherheitsverwahrung..... dieses Unrechtsurteil wurde von einem ganz normalen Richter gesprochen - und 18 Jahre blieb der Mann in Haft, bis ein engagierter Rechtsanwalt seinen Fall vor das BVerfG brachte... da wurde das Urteil an das LG Düsseldorf zurück verwiesen, und die Richter sahen dann keine Notwendigkeit für eine Sicherheitsverwahrung mehr... Merke: Wie ein Richter - vielleicht - entscheidet, hängt nicht so sehr von dessen ethischer Grundüberzeugung ab.... Wenn dann ein Baha'i-Richter entschjeidet... da können wir uns in zweihundert Jahren 'drüber "Unterhalten", wenn das mal so ist... Unter uns Baha'i wirkte 42 Jahre lang ein Staatsanwalt (schliesslich sogar Oberstaatsanwalt), und der hat sich unseres Wissens nach im Einklang mit den geltenden Gesetzen um ein Höchstmass an Objektivität und Gerechtigkeit bemüht... warum soll das Bitteschön bei einem Baha'i-Richter nicht auch der Fall sein?
