04-10-2010, 14:40
Lieber d.n.,
Stichwort Geiselnehmer: Da machen Polizeibeamte Schiesstraining - völlig richtig. Und da können die dann gezielt das Herz oder das Hirn des Geiselnehmers treffen - aber nicht den Ellenbogen, das Handgelenk oder die Kniescheibe... Wo gibt's denn sowas.... In einem "gemenge" in einer völlig undurchschaubaren Situation - da kann ich den "finalen Todesschuss" vielleicht noch verstehen, aber auch nur da....
Stichwort Legal: Klar, es ist nach der geltenden Rechtslage "legal", nach dreimaliger Aufforderung zur Räumung mit dem Wasserwerfer auf Menschen zu schiessen. Klar, weil man ja "gewarnt" hat, sind die Anderen selbst daran "Schuld" wenn sie dabei verletzt werden - gibt die dreimalige Warnung, die Legalität jetzt dem Polizisten das Recht "mal so richtig kräftig auf die alten Tattergreise oder in den Kinderwagen'reinzuspritzen" ???
Andersherum gefragt: Wenn - was Gott verhüten möge - bei einer solchen Aktion jemand sein Leben verliert - darf man dann vom legalisierten Mord reden...? Ich erinnere mal an das Tucholsky-Zitat: "Soldaten sind Mörder....".
Ich füge noch was an: Was unterscheidet einen Mörder von einem Menschen der "in Ausübung seiner Pflicht mit den ihm zu gebotenen legalisierten Mitteln einen anderen Menschen tötet"....? Für mich - ist Mörder gleich Mörder, Totschläger gleich Totschläger und Dieb gleich Dieb - egal ob der eine nun ohne Gesetz und der andere mit Gesetz handelt!
Stichwort Geiselnehmer: Da machen Polizeibeamte Schiesstraining - völlig richtig. Und da können die dann gezielt das Herz oder das Hirn des Geiselnehmers treffen - aber nicht den Ellenbogen, das Handgelenk oder die Kniescheibe... Wo gibt's denn sowas.... In einem "gemenge" in einer völlig undurchschaubaren Situation - da kann ich den "finalen Todesschuss" vielleicht noch verstehen, aber auch nur da....
Stichwort Legal: Klar, es ist nach der geltenden Rechtslage "legal", nach dreimaliger Aufforderung zur Räumung mit dem Wasserwerfer auf Menschen zu schiessen. Klar, weil man ja "gewarnt" hat, sind die Anderen selbst daran "Schuld" wenn sie dabei verletzt werden - gibt die dreimalige Warnung, die Legalität jetzt dem Polizisten das Recht "mal so richtig kräftig auf die alten Tattergreise oder in den Kinderwagen'reinzuspritzen" ???
Andersherum gefragt: Wenn - was Gott verhüten möge - bei einer solchen Aktion jemand sein Leben verliert - darf man dann vom legalisierten Mord reden...? Ich erinnere mal an das Tucholsky-Zitat: "Soldaten sind Mörder....".
Ich füge noch was an: Was unterscheidet einen Mörder von einem Menschen der "in Ausübung seiner Pflicht mit den ihm zu gebotenen legalisierten Mitteln einen anderen Menschen tötet"....? Für mich - ist Mörder gleich Mörder, Totschläger gleich Totschläger und Dieb gleich Dieb - egal ob der eine nun ohne Gesetz und der andere mit Gesetz handelt!