(04-10-2010, 14:40)t.logemann schrieb: Andersherum gefragt: [b]Wenn - was Gott verhüten möge - bei einer solchen Aktion jemand sein Leben verliert - darf man dann vom legalisierten Mord reden...?
Dann gibts selbstverständlich eine Untersuchung, auch das ist geregelt.
(04-10-2010, 14:40)t.logemann schrieb: Ich füge noch was an: Was unterscheidet einen Mörder von einem Menschen der "in Ausübung seiner Pflicht mit den ihm zu gebotenen legalisierten Mitteln einen anderen Menschen tötet"....? Für mich - ist Mörder gleich Mörder, Totschläger gleich Totschläger und Dieb gleich Dieb - egal ob der eine nun ohne Gesetz und der andere mit Gesetz handelt!
Was "für dich" wie ist, ist zum Glück nicht ausschlaggebend. Es gibt gültige Gesetze dazu. Wenns dir nicht passt, wie auch schon erwähnt, ergreife eine Initiative, oder wie das in D üblich ist (bei uns kann man Volksinitiativen oder Referenden ergreifen, wenn uns was an Gesetzen nicht passt).