04-10-2010, 22:24
t.logemann schrieb:Gesetzesbestimmungen, lieber Bion, die eine Sühneleistung ermöglichen, haben nix mit einem Gebot oder einer Erlaubnis zur Blutrache zutun –
Das ist falsch.
Den Text 2,178f. (samt den entsprechenden Kommentierungen) nimmst Du hartnäckig nicht zur Kenntnis.
Daher nochmals: Die Blutrache (Blutfehde) wurde im Koran einer Regelung unterworfen, in deren Rahmen sie zulässig ist. Nur wenn die betroffene Familie mit einem Geld- oder Sachausgleich einverstanden ist, und nur dann, ist von ihr abzusehen.
Ich erinnere an Deine Behauptung:
t.logemann schrieb:Im Qur'an selbst steht nichts, aber auch gar nichts zum Thema Blutrache.
Und das ist eben falsch!
MfG B.