05-10-2010, 04:53
Hallo t.Logemann,
ich werde jetzt nur einige Deiner bewusst umformulierten Interpretationen meiner Aussage korrigieren, Du färbst doch hier ganz zielsicher und mit Vorsatz.
Von "guten" Fotos sprach niemand. Aufgabe der polizeilichen Aufnahmen ist Dokumentation. Das unterscheidet sie von den Aufnahmen, die bestimmte Demonstrantengruppen machen. Deutlich erkennbar, dass diese Demonstrantengruppen Videos z.b. bei Youtube veröffentlichen, wohl wissend, dass dort nur ein bedingter und färbender Ausschnitt möglich ist.
Die Polizei darf selbstverständlich immer dann zugreifen, wenn eine Straftat vorliegt. Verjährung zählt auch nicht von Demonstration zu Demonstration.
Genau, und Du kannst eben nicht zwischen überwältigen und niederknüppeln unterscheiden, weshalb Du hier deutlich machst, dass Du hier scheinbar nicht zwischen Rechtsstaat und Unrechtsstaat unterscheiden kannst. Überbewältigung durch 8 - 10 Leute wird eben genau deshalb durchgeführt, damit die Festnahme ohne unnötige Gewalt vollzogen werden kann. Wir machen das in der Psychiatrie genauso. Von "vor die Linse latschen" war auch nicht die Rede, sondern von dokumentierten Straftaten.
ich werde jetzt nur einige Deiner bewusst umformulierten Interpretationen meiner Aussage korrigieren, Du färbst doch hier ganz zielsicher und mit Vorsatz.
Zitat:so eine Darstellung "Die Polizei macht "gute Foto's, die Demonstranten nur polemische Foto's" - das zieht nicht.
Von "guten" Fotos sprach niemand. Aufgabe der polizeilichen Aufnahmen ist Dokumentation. Das unterscheidet sie von den Aufnahmen, die bestimmte Demonstrantengruppen machen. Deutlich erkennbar, dass diese Demonstrantengruppen Videos z.b. bei Youtube veröffentlichen, wohl wissend, dass dort nur ein bedingter und färbender Ausschnitt möglich ist.
Zitat:Drittens: "Die Polizei gleicht mit dem gewonnen Videomaterial ..ab und greift dann zu..." - ja wo leben wir denn? Die Polizei darf nur dann zugreifen, wenn unmittelbare Gefahr für Leib und Leben besteht oder wenn ein rechtsgültiger Haftbefehl existiert.
Die Polizei darf selbstverständlich immer dann zugreifen, wenn eine Straftat vorliegt. Verjährung zählt auch nicht von Demonstration zu Demonstration.
Zitat:ber nur weil jemand bei einer anderen Demo schon mal vor die Linse gelatscht ist - das rechtfertigt nicht mit 8 bis 10 Menschen auf den einzustürmen, sämtliche rechtsstaatlichen Gepflogenheiten zu vergessen und diesen mit brutalster Gewalt zuim Zwecke der Festnahme niederzuknüppeln.. Genau da - lieber Einsiedler - verläuft der schmale Pfad zwischen Faschismus und Demokratie bzw. Rechtsstaatlichkeit...!
Genau, und Du kannst eben nicht zwischen überwältigen und niederknüppeln unterscheiden, weshalb Du hier deutlich machst, dass Du hier scheinbar nicht zwischen Rechtsstaat und Unrechtsstaat unterscheiden kannst. Überbewältigung durch 8 - 10 Leute wird eben genau deshalb durchgeführt, damit die Festnahme ohne unnötige Gewalt vollzogen werden kann. Wir machen das in der Psychiatrie genauso. Von "vor die Linse latschen" war auch nicht die Rede, sondern von dokumentierten Straftaten.
