05-10-2010, 13:16
- Kann es im Rechtsstaat richtig sein, einmal mit Planfeststellungs- und Einspruchsverfahren genehmigte Vorhaben, durch Sit-Ins, Anketten, Teapartys usw. zu blockieren?
Ich verweise darauf, dass in den Planungsverfahren selbst jeder Einspruch einlegen und über Gerichte auch Akteneinsicht nehmen kann. Ferner ist es möglich, bei Eintreten von Gefahren, die Gerichte zu bemühen und einstweilige Verfügungen zu erwirken.
- Ich möchte auch das Demonstrationsrecht erwähnen, das aber meines Erachtens keine Blockade rechtfertigt (Haus- oder Landfriedensbruch).
Ist es also Sache der Öffentlichkeit, mit Behauptungen zu agitieren, die ich als Bauherr nur mit kostenträchtiger Mühe, in manchen Fällen gar nicht widerlegen kann, weil ich dazu erst die Baugrube brauche?
- Worin bleibt noch rechtsstaatlicher Konsens, wenn nach einer Entscheidung dieselbe stets nochmals in Frage gestellt werden darf?
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard