05-10-2010, 18:56
(04-10-2010, 22:24)Bion schrieb: Daher nochmals: Die Blutrache (Blutfehde) wurde im Koran einer Regelung unterworfen, in deren Rahmen sie zulässig ist. Nur wenn die betroffene Familie mit einem Geld- oder Sachausgleich einverstanden ist, und nur dann, ist von ihr abzusehen.
Warum "und nur dann" ?
Ich verstehe es eher so, daß die Rache zwar erlaubt ist, aber Vergebung trotzdem besser ist, und belohnt wird.
Siehe z.B.
"Die Vergeltung für eine Übeltat soll ein Übel gleichen Ausmaßes sein; dessen Lohn aber, der vergibt und Besserung bewirkt, ruht sicher bei Allah. Wahrlich, Er liebt die Ungerechten nicht.
Jedoch trifft kein Tadel jene, die sich wehren, nachdem ihnen Unrecht widerfahren ist.
Tadel trifft nur solche, die den Menschen Unrecht zufügen und auf Erden ohne Rechtfertigung freveln. Ihnen wird eine schmerzliche Strafe zuteil sein.
Und wahrlich, wer geduldig ist und vergibt - das ist gewiß eine Tugend der Entschlossenheit in allen Dingen.(42/40-43)"