05-10-2010, 20:31
(05-10-2010, 19:36)alwin schrieb:Zitat:Daher nochmals: Die Blutrache (Blutfehde) wurde im Koran einer Regelung unterworfen, in deren Rahmen sie zulässig ist. Nur wenn die betroffene Familie mit einem Geld- oder Sachausgleich einverstanden ist, und nur dann, ist von ihr abzusehen.Also doch ein deutlicher Schritt hinter die Forderung von Jesus v.N. Hat "Gott" hier einen Rückzieher gemacht?
Jedenfalls war diese Regelung ein erheblicher Fortschritt zu den bisherigen Gepflogenheiten der Blutfehde, die übrigens bis ins 20 Jh. im (christlichen) südlichen Italien nicht unüblich war und dort ebenfalls Familien in ihrer Existenz gefährdete.
MfG B.

