06-10-2010, 09:55
@Bion
zu #14: Auch das AT-Gebot wurde in dem Sinne nicht aufgehoben. Wer sich mit den Anforderungen des Verzeihens aus dem Gebot der Nächstenliebe nicht zu arrangieren vermochte, war es im Grunde genommen, weiterhin gestattet, nur sollte es wohl im richtigen Verhältnis stehen.
Gruß
zu #14: Auch das AT-Gebot wurde in dem Sinne nicht aufgehoben. Wer sich mit den Anforderungen des Verzeihens aus dem Gebot der Nächstenliebe nicht zu arrangieren vermochte, war es im Grunde genommen, weiterhin gestattet, nur sollte es wohl im richtigen Verhältnis stehen.
Gruß