(06-10-2010, 21:46)t.logemann schrieb: So war das eigentlich nicht gemeint....:
Also: Nehmen wir mal so rein hypothetisch an, dass das Recht auf körperliche Unversertheit von staatlicher Seite nur insoweit ausser Kraft gesetzt werden darf, als das bei Einsatz von Mitteln die die körperliche Unversehrtheit beeinträchtigen können, nur die jeweils geringfügisten Mittel gewählt werden dürfen.
Dazu gibts bei uns das Waffengebrauchsgesetz,..das regelt genau, was Beamte des öffentlichen Sicherheitsdienstes wann einsetzen dürfen,..auch hier gilt die Wahl des gelindesten verhältnismäßigen Mittels
Zitat:Statt "Einbrecher erschiessen" (wie gelegentlich in den USA) - Einbrecher unter zuhilfenahme asiatischer Verteidigungstechniken möglichst ohne blaue Flecken festnehmen. De facto wird's wohl blaue Flecken geben - aber keinen gebrochen Arm...
Nur leider leisten auch die Widerstand,..da kommt es schon mal zu Knochenbrüchen,insbesondere wenn der Tatverdächtige unter Drogen wie Speed steht,..erst vor wenigen Tagen hate ich so einen Fall, ein Kollege im KH, ich Rippenprellungen, und der Verdächtige gebrochene Hände(der hat auch damit noch ne Mauer niederreißen wollen, so stand der unter Dope)
Zitat:Statt "Geiselnehmer in der Bank erschiessen" - Geiselnehmer auf das Handgelenk schiessen. Tut mit Sicherheit weh; Schiessen kann man dann auch nicht mehr.... (laufen lassen kann man die Geiselnehmer auch nicht; wie sehr das in die Hose gehen kann, hat man ja bei dem Banklraub in Köln mit anschliessender tagelangen Verfolgungsfahrt quer durch's Ruhrgebiet gesehen...).
Nur ist halt zu beachten, das eben der Schuß aufs Handgelenk dazu führen kann, dass der Geiselnehmer reflexartig abdrückt,..wird zb beim Schuss ins Handgelenk die Strecksehne des Zeigefingers durchtrennt, so kann sich selbiger unwillkürlich krümmen,..das Ergebnis, wenn der Geiselnehmer dabei eine Waffe auf die Geisel gerichtet hat, ist wohl klar,..desweiteren bleibt ein Geschoß nicht in der Hand stecken, ondern durchschlägt sie,..dabei kann sich das Geschoß überschlagen und beim darauf erfolgenden Wiedereintritt in Täter oder Opfer schwerste Verletzungen wie Schrapnelle hinterlassen,..bei einem finalen Schuß wird aber auf das Stammhirn gezielt,..ein treffer dort führt zur sofortigen Beendigung sämtlicher Reflexe
Aut viam inveniam aut faciam

