07-10-2010, 09:18
(06-10-2010, 21:24)t.logemann schrieb: Die Frage die sich stellt, ist: Ist alles was legal ist - auch legitim?
Und die nächste Frage - schon ein wenig mehr en detail - steht das staatliche Legalitätsprinzip über dem Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit?
Nach meiner Auffassung mag nicht alles legitim sein, aber ich abe dies nicht zu entscheiden, sondern die Jurisdikative,..ich bin die Exekutive, ich führe die Gesetze aus, und habe, entsprechend des Grundsatzes der Rechtssicherheit, eben diese auszuführen, auch wenn meine private Meinung nicht 100% übereinstimmen sollte,.. und wie schon im anderen Thread geschrieben, gibt es bei dem Recht auf körperliche Unversehrtheit auch Einschränkungen, welche aus dem Verhalten des Einzelnen resultieren,..oder einfacher Ausgedrückt: Wie glaubhaft ist eine Exekutive, die die Gesetze nicht durchsetzen kann?
Zitat:Das kritisierte Bauvorhaben in Stuttgart mag nach den Buchstaben des Gesetzes "legal" sein - berechtigt diese Legalität aber sich über den Bürgerwillen eben der Bürger die in dieser Stadt leben, hinwegzusetzen?
Die Ordnungsmacht hat die Verpflichtung, Straftaten zu verhindern und Eigentum zu schützen - beinhaltet diese Verpflichtung auch, sich über das Gebot der Unverletzbarkeit des Menschen zum Zwecke der Ausübung staatlicher Gewalt hinweg zu setzen?
Ja, den so funktioniert das Rechtssystem: Das Gesetz kommt vor dem Willen einer Anzahl der Bürger, denn das Gesetz wurde de jure von Der Mehrheit beschlossen, sollte etwas nicht dem Willen der dort ansässigen entsprechen, so haben sie die möglichkeit im Rahmen der Gesetze zu agieren,..ein Willen ist kein Rechtsanspruch,..der muß erst über den rechtlichen Weg erlangt werden,..sollte sich dieser "Willen" in gesetzeswidrigen Handlungen (Blockaden, widerrechtliches Betreten) äußern, so ist eben mit den dafür zulässigen Mitteln dagegen vorzugehen; die Verhältnismäßigkeit der Mittel ist ja ebenso gestzlich geregelt,..
Und wie bereits gesagt, das Gebot der Unverletzbarkeit kennt eben Ausnahmen: so hat der Staat eben das Recht, seine Gesetze auch durch Ausübung von unmittelbarer Zwangsgewalt auszuüben,..
Aut viam inveniam aut faciam