07-10-2010, 10:46
Was Du anspricht, d.n., sind Einzelfallentscheidungen - und da halte ich es für sehr bedenklich, solche Einzelfallentscheidungen in den Rahmen eines eher allgemeinen "Schusswaffengebrausgesetzes" -verordnung" zu pressen. Dann wird nämlich ganz schnell aus der Einzelfallentscheidung - eine Regelfallentscheidung. Und das führt dann irgendwann mal dazu, dass der Bürger vor dem bewaffneten Polizeibeamten die selbe Angst hat wie vor dem bewaffneten Amokläufer - das kann's ja nicht wirklich sein...:icon_rolleyes:
