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Rechtsstaatliches Verhalten
#18
(07-10-2010, 14:07)t.logemann schrieb: Wenn durch das illegale Unterschlagen von Gutachten eine Baubeschleunigungsabsicht durchgedrückt wird - ist es dann so verwunderlich wenn Demonstranten mit einer illegalen Bauplatzbesetzung drohen...? Das Legalitätsprinzip gilt für den politischen Staat ebenso wie für die Bürger - wenn sich der üpolitische Staat daran aber nicht mehr hält, muss er sich nicht wundern wenn der Bürger sich auch nicht mehr an das Legalitätsprinzip gebunden fühlt.

Das sehe ich vom Prinzip her nicht so.
Wenn man in einem Rechtsstaat sich mit unrechtsmäßigen Aktionen konfrontiert sieht kann man sich dagegen nicht mit noch unrechtsmäßigeren Aktionen wehren, sondern muß im Gegenteil die bestehenden Gesetze für sich nutzen und Anzeige erstatten, Beschwerdebriefe schreiben (sprich: Kleinstarbeit leisten) bzw auf friedliche Weise demonstrieren und auf Gesetzesänderungen pochen.
Ich halte es generell für falsch, Straftat mit Straftat ahnden zu wollen und wenn man, wie du anscheinend, stolz auf das demokratische System ist, dann sollte man doch keinen Anlaß dafür nutzen, um sich dem Rechtsstaat zu entziehen und Selbstjustiz zu üben.

Unser Rechtssystem versagt garantiert oft genug und ich kenne genügend Ausnahmen, in denen ich nicht ganz legale Wege nicht verurteilen kann, um letztendlich an sein Recht zu kommen, aber vom Grundprinzip her halte ich es nicht für richtig, auf Betrug mit Straftat zu reagieren und auf eine illegale Baumaßnahme mit Verletzung des Eigentums zu reagieren fällt darunter.
Gruß
Motte

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