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Verhältnismäßigkeit der Einsatzmittel gegenüber Demonstranten
#42
Einen Wasserwerfer gegen eine Gegenstände werfende Person einzusetzen ist ein verhältnismäßiges Mittel,..der Treffer genau in die Augen ist ein Unglücksfall,..

Um es mit einem anderen Beispiel zu sagen: Wenn ich MMA trainiere und anschließend in den Ring steige, muß mir auch bewußt sein, dass ich eventuell verletzt werden kann,..ich MUß aber nicht in den Ring steigen,..genauso ists mit solchen Situationen: leiste ich Widerstand, dann kann es auch mal daneben gehen,..

Und ja, rechtmäßige Gewalt löst probleme,..solange sie eben in verhältnismäßigem und kontrolliertem Rahmen eingesetzt wird,..meine Kollegen und ich werden von anderen Beamten nicht angefordert, um zu diskutieren,..wir üben Gewalt aus, um zb jemanden festzunehmen, ABER da wir eben dafür trainiert sind, geschieht dies ohne oder mit weniger Verletzungen für den Täter, als wenn es ungeschulte oder untrainierte Beamte machen.
Aut viam inveniam aut faciam
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RE: Verhältnismäßigkeit der Einsatzmittel gegenüber Demonstranten - von d.n. - 08-10-2010, 15:57

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