08-10-2010, 18:30
Lieber d.n.,
ich geb' Dir mal ein Beispiel (basiert natürlich auf den deutschen Gesetzen; wie das in Österreich gehandhabt wird, weiss ich nicht):
Da maschiert einer mit dem Bolzenschneider los und schneidet ein am Bauzaun seit 2 Jahren abgestelltes Moped ab. Das Versicherungsschild ist schon lange nicht mehr gültig, die Karre auch nicht verklehrssicher und genasowenig fahrbereit. Zum allemn Überfluss klebt auf dem Tank so ein gelber Zettel vom Ordnungsamt, wonach das Fahrzeug "binnen 14 Tage" aus dem öffentlichen Strassenland zu entfernen ist - auch schon ein Jahr alt.
Der Mann schiebt also das Fahrzeugwrack (zur Teilegewinnung) nach Hause, wird dabei von einer Streife gestellt. Die konfiszieren das Moped, der Staatsanwalt macht einen Strafbefehl wegen Diebstahl, der Mann legt Widerspruch ein - und vor Gericht stellt es sich heraus dass das Moped nicht als "fremde bewegliche Sache" zählt, sondern als Abfall dem Abfallbeseitigungsgesetz unterliegt. Und Abfall - kannste in Deutschland nicht stehlen...
Faktisch sah's nach Diebstahl aus - es war aber keiner..... Die Handlung "Diebstahl" ist zwar nach dem Gesetz definiert - greift hier aber wegen dem Abfallbeseitigungsgesetz nicht.
ich geb' Dir mal ein Beispiel (basiert natürlich auf den deutschen Gesetzen; wie das in Österreich gehandhabt wird, weiss ich nicht):
Da maschiert einer mit dem Bolzenschneider los und schneidet ein am Bauzaun seit 2 Jahren abgestelltes Moped ab. Das Versicherungsschild ist schon lange nicht mehr gültig, die Karre auch nicht verklehrssicher und genasowenig fahrbereit. Zum allemn Überfluss klebt auf dem Tank so ein gelber Zettel vom Ordnungsamt, wonach das Fahrzeug "binnen 14 Tage" aus dem öffentlichen Strassenland zu entfernen ist - auch schon ein Jahr alt.
Der Mann schiebt also das Fahrzeugwrack (zur Teilegewinnung) nach Hause, wird dabei von einer Streife gestellt. Die konfiszieren das Moped, der Staatsanwalt macht einen Strafbefehl wegen Diebstahl, der Mann legt Widerspruch ein - und vor Gericht stellt es sich heraus dass das Moped nicht als "fremde bewegliche Sache" zählt, sondern als Abfall dem Abfallbeseitigungsgesetz unterliegt. Und Abfall - kannste in Deutschland nicht stehlen...
Faktisch sah's nach Diebstahl aus - es war aber keiner..... Die Handlung "Diebstahl" ist zwar nach dem Gesetz definiert - greift hier aber wegen dem Abfallbeseitigungsgesetz nicht.