08-10-2010, 18:54
(08-10-2010, 18:30)t.logemann schrieb: Und Abfall - kannste in Deutschland nicht stehlen...Ein typischer Logemann! Selbstverständlich kann man Abfall stehlen. Es kann doch sein, dass ich eine Sache definitiv zerstört wissen will z. B. aus Gründen des Urheberrechtes.
Hier sind schon Sperrmüllsammler verknackt worden. Nur wird häufig wegen Geringfügigkeit oder aus anderen Interessen niemand angezeigt z. B. weil man froh ist, wenn ein Teil der Sachen noch einen Interessenten finden.
Dein ursprüngliches Argument ist nicht vergessen, dass eine Straftat erst dann eine sei, wenn ein Gericht diese festgestellt hat. Dieses Argument ist falsch, muss ganz einfach falsch sein. Denn anderenfalls könnte ich wegen Nichtwissens keine solche begehen. Erst im Nachhinein werden meine Aktivitäten be- oder verurteilt. Es ist gerade ein Kennzeichen des Rechtsstaats, dass von Vorneherein feststeht, was Straftaten sind. Recht hast du nur in dem Sinne, wie d.n. das beschrieben hat. Vielleicht gibt es Umstände, die eine Straftat in einem milden Lichte erscheinen lässt.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard