Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Verhältnismäßigkeit der Einsatzmittel gegenüber Demonstranten
#53
(08-10-2010, 18:30)t.logemann schrieb: Und Abfall - kannste in Deutschland nicht stehlen...
Ein typischer Logemann! Selbstverständlich kann man Abfall stehlen. Es kann doch sein, dass ich eine Sache definitiv zerstört wissen will z. B. aus Gründen des Urheberrechtes.

Hier sind schon Sperrmüllsammler verknackt worden. Nur wird häufig wegen Geringfügigkeit oder aus anderen Interessen niemand angezeigt z. B. weil man froh ist, wenn ein Teil der Sachen noch einen Interessenten finden.

Dein ursprüngliches Argument ist nicht vergessen, dass eine Straftat erst dann eine sei, wenn ein Gericht diese festgestellt hat. Dieses Argument ist falsch, muss ganz einfach falsch sein. Denn anderenfalls könnte ich wegen Nichtwissens keine solche begehen. Erst im Nachhinein werden meine Aktivitäten be- oder verurteilt. Es ist gerade ein Kennzeichen des Rechtsstaats, dass von Vorneherein feststeht, was Straftaten sind. Recht hast du nur in dem Sinne, wie d.n. das beschrieben hat. Vielleicht gibt es Umstände, die eine Straftat in einem milden Lichte erscheinen lässt.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Verhältnismäßigkeit der Einsatzmittel gegenüber Demonstranten - von Ekkard - 08-10-2010, 18:54

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Der Vatikan steht einer Wiederaufrüstung in Europa skeptisch gegenüber Sinai 1 1801 29-03-2025, 13:32
Letzter Beitrag: Bion

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste