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Verhältnismäßigkeit der Einsatzmittel gegenüber Demonstranten
#58
Der Thread geht anderen Fragen nach, nämlich die der Verhältnismäßigkeit. Das ist der springende Punkt. Die Grundrechte enden nicht beim Wasserwerfer, auch wenn sich die demonstrierenden Menschen geirrt haben sollten.

I. Die Grundrechte
Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.


Die Würde des Menschen ist unantastbar.
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RE: Verhältnismäßigkeit der Einsatzmittel gegenüber Demonstranten - von Theodora - 08-10-2010, 19:37

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