09-10-2010, 16:12
(08-10-2010, 23:23)melek schrieb: man braucht hier auch nicht so tun, als würde deswegen jeder Bauherr in seinem Vorhaben eingeschränkt werden.Nicht? Das sehe ich völlig anders; denn es hat immer noch die Unschuldsvermutung zu gelten. Der Bauherr (wer immer diese Stelle vertritt) hat erst einmal das Recht zu bauen. Ob Gesichtspunkte gegen den Bau sprechen, muss entweder während der Planung oder, so sie denn schwerwiegend genug sind, parallel zu den Bauarbeiten in Verhandlungen ggf. vor Gericht geklärt werden.
Wird, wie im Fall Stuttgart die Planungsphase komplett verschlafen, hat die Gegenseite selbstverständlich "schlechte Karten". Also bleibt an legalen Mitteln nur, sich einzeln oder gemeinschaftlich hinter die für den Bau Verantwortlichen Gremien zu klemmen. (Ich will hier nicht schon wieder alle Möglichkeiten aufzählen.)
(08-10-2010, 23:23)melek schrieb: Es geht hier um Dinge, die die Bevölkerung betreffen.Gewiss! Nur darf nicht vergessen werden, dass es eine überwiegende Mehrheit gibt, die für den Bau ist und die zahlt überwiegend, wenn wir schon auf dieser Schiene argumentieren:
(08-10-2010, 23:23)melek schrieb: Diese Bevölkerung zahlt bei den ganz großen Bauvorhaben ja auch kräftig mit, und ist durch ihre Vertretungen selbst "Bauherr".Mag sein; aber in dem Falle besteht doch ein verstärktes Interesse daran, den Bau voran zu bringen?
(08-10-2010, 23:23)melek schrieb: Wenn vom Volk akute oder allgemein gewichtige Gründe gesehen werden.Räumen wir einmal "gewichtige Gründe" ein. Dann ist es zuallererst Sache derjenigen, die darauf gekommen sind, zu beweisen und zu überzeugen, dass die Gründe wahrhaft vorliegen. Soviel ich weiß, ist außer, dass gewisse Vermutungen vorliegen, nichts dergleichen bewiesen worden. Verdachtsmomente kann man bei Tiefbauprojekten leicht erfinden. Damit kann man jedes Projekt kippen.
Dann ist das Projekt zu stoppen, und die Bevölkerung umfassender zu informieren, nach Möglichkeit zu überzeugen bzw. auch zu befragen.
(08-10-2010, 23:23)melek schrieb: 2. Das Demonstrationsrecht rechtfertigt in besonderen Fällen auch Blockaden.Das ist de facto so gewesen, aber nicht zuende gedacht. Hier geschieht eine dem Rechtsstaat (Unschuldsvermutung) massiv widersprechende Umkehrung der Beweislast. Man möge bitte vor Gericht klären lassen, ob diese "extremen Untstimmigkeiten" wirklich existieren, und wenn ja, ob sie eine Unterlassung des Baus rechtfertigen. Höchstwahrscheinlich würden sie lediglich zur Modifikation der Bauverfahren führen.
Dies ist dann der Fall, wenn es die Bevölkerung auch massiv was angeht, und sie dort extreme Unstimmigkeiten sehen.
(08-10-2010, 23:23)melek schrieb: 3. Der Rechtsstaatliche Konsens sollte immer im dauernden demokratischen Gespräch stattfinden, und sich nicht nur durch die Laune einer Wahl alle paar Jahre bilden.Das ist alles richtig, hat aber nicht statt gefunden. Stattdessen wird einfach nur (auf Verdacht hin) verlangt und gefordert.
Da, wo sich Fragen auftun, sind diese zu behandeln.
(08-10-2010, 23:23)melek schrieb: Es geht hier um Dinge, die die Bevölkerung betreffen.Richtig. Nur ist es so, dass eine lokale Minderheit plötzlich aufwacht und aufgrund von Verdachtsmomenten einen Baustopp erpresst. Ich behaupte mit demselben "Recht": Hier wird von einer nicht legitimierten Minderheit nur "Stimmung" gemacht! - Nicht, dass ich den vorstehenden Satz tierernst nähme. Es geht nur darum, dass man in Umkehrung rechtsstaatlicher Gebräuche nicht einfach etwas erpressen kann. Nochmal: Die von dir angemahnte Diskussion mag gerechtfertigt (legitim) sein, aber bitte außerhalb der Baustelle und mit argumentativen Beweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard