09-10-2010, 16:50
Lieber Ekkart,
diese Argumentation ist genauso bescheuert wie Teile des Verwaltungsrechtes. Für diejenigen, die es nicht kennen: "Ein Verwaltungsakt ist nicht alleine deswegen rechtswidrig, weil er inhaltlich nicht zutreffend ist. Rechtswidrigkeit erlangt der Verwaltungsakt nur wenn Inhalt und Form nicht der allgemeinen Bestimmung Genüge trägt" (Quelle: Verwaltungsrecht der ehemaligen Bundespost, heute Telekom). Mit anderen Worten - und abgesegnet durch das Bundesverwaltungsgericht: Im Verwaltungsbescheid kann der letzte Sch*** stehen - Hauptsache er ist formell ergangen und form- und fristgemäss zugestellt worden...
Daraus ableiten zu wollen, der Bürger hätte kein aktives Widerstandrecht und müsse sich "ausserhalb der Baustelle" mit formaljuristischen Einsprüchen begnügen - ist schlichtweg hirnrissig, geht an der Raelität vorbei - und öffnet in einem angeblichen demokratischem Rechtsstaat der Willkür der Machthaber Tür und Tor.
diese Argumentation ist genauso bescheuert wie Teile des Verwaltungsrechtes. Für diejenigen, die es nicht kennen: "Ein Verwaltungsakt ist nicht alleine deswegen rechtswidrig, weil er inhaltlich nicht zutreffend ist. Rechtswidrigkeit erlangt der Verwaltungsakt nur wenn Inhalt und Form nicht der allgemeinen Bestimmung Genüge trägt" (Quelle: Verwaltungsrecht der ehemaligen Bundespost, heute Telekom). Mit anderen Worten - und abgesegnet durch das Bundesverwaltungsgericht: Im Verwaltungsbescheid kann der letzte Sch*** stehen - Hauptsache er ist formell ergangen und form- und fristgemäss zugestellt worden...
Daraus ableiten zu wollen, der Bürger hätte kein aktives Widerstandrecht und müsse sich "ausserhalb der Baustelle" mit formaljuristischen Einsprüchen begnügen - ist schlichtweg hirnrissig, geht an der Raelität vorbei - und öffnet in einem angeblichen demokratischem Rechtsstaat der Willkür der Machthaber Tür und Tor.
