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Verhältnismäßigkeit der Einsatzmittel gegenüber Demonstranten
#84
Ekkart,

keine Frage - wenn Fehler passieren - passieren sie in der Regel auf "beiden Seiten".

Allerdings gibt's hier ein kleines Problem: Ein Beamter - und dabei ist es völlig egal welcher Dienstelle und welchem Fachbereich er/sie angehört - muss in erster Linie seinem Gewissen verpflichtet sein. Diese Verpflichtung impliziert die Treue zur Gemeinschaft, also zur Verfassung. Wenn nun der Beamte eine Dienstanweisung oder einen "Befehl" erhält, der offenkundig gegen die Staatsgrundlage, das Menschenrecht und somit auch gegen das ethisch-moralische Gewissen gerichtet ist -.dann muss er/sie diesen Befehl verweigern!Denn der Beamte hat als Staatsdiener auch eine Vorbildfunktion für alle Bürger.

Das was bisher aus Stuttgart hinsichtlich des Verhaltens einiger Polizeibeamter, aber auch hinsichtlich einiger im Projektplanungsbereich verantwortlicher Verwaltungsbeamter offenkundig geworden ist - kann man nun selbst mit Scheuklappen und ros-roter Brille auf der Nase nicht gerade als "vorbildlich" bezeichnen....
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RE: Verhältnismäßigkeit der Einsatzmittel gegenüber Demonstranten - von t.logemann - 09-10-2010, 22:54

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