(09-10-2010, 22:02)Ekkard schrieb: Ich mache folgenden Vorschlag: Gib' mir oder zitiere den Paragraphen in dem die Blockade oder das Sit-in als friedliches Mittel bezeichnet wird, politischen Willen anzuzeigen.
Oder zitiere ein allgemein geltendes Urteil, in dem eine Person auf den Bahngleisen, oder auf einem Baugelände deshalb freigesprochen wurde, weil das eine legale Protestmaßnahme gemäß BGB ist.
Ich warte ...
Das ist doch völlig unerheblich, was soll denn diese Paragraphenreiterei ?
Selbstverständlich begehen besagte Personen Rechtsbruch, und selbstverständlich sollen sie dafür auch rechtlich belangt werden.
Das nehmen Demonstranten durchaus in Kauf.
Aber "rechtlich belangen" kann nicht heißen, daß sie dafür gleich mit Wasserwerfern weggepustet werden !
Das ist Exekutive vor Judikative !
In der akuten Situation wäre Konfliktminimierung richtig gewesen und kein Draufhauen.
Dies ist nicht der Fall gewesen, und nun gibt es Spekulationen über die (womöglich politischen) Ursachen dessen.