09-10-2010, 23:55
Im Prinzip richtig, lieber d.n., und ich hoffe dass das in Stuttgard auch so läuft.
Ich bin aber aufgrund meiner Erfahrungen da eher skeptisch: Für die StA ist der angeschuldigte oder beschuldigte oder angeklagte Polizist grudsätzlich ein "untergeordneter Kollege" - und den behandelt man auch in einem prozessualen Verfahren anders als einen "normalen" Angeklagten...
Immerhin haben in jüngster Vergangenheit einige Richter in Deutschland diese -hm- "Verfahrenspraxis" der StA's nicht mitgemacht, ja sogar die offenkundige prozessuale Ungleichbehandlung sowohl in der Urteilsbegründung, als auch "intern" deutlich gerügt.
Ich bin aber aufgrund meiner Erfahrungen da eher skeptisch: Für die StA ist der angeschuldigte oder beschuldigte oder angeklagte Polizist grudsätzlich ein "untergeordneter Kollege" - und den behandelt man auch in einem prozessualen Verfahren anders als einen "normalen" Angeklagten...
Immerhin haben in jüngster Vergangenheit einige Richter in Deutschland diese -hm- "Verfahrenspraxis" der StA's nicht mitgemacht, ja sogar die offenkundige prozessuale Ungleichbehandlung sowohl in der Urteilsbegründung, als auch "intern" deutlich gerügt.
