10-10-2010, 16:47
Danke, für die Ausführungen, dem stimme ich zu!
Im Endeffekt geht es um die Garantie, dass eine durch sämtliche Stufen des Verfahrens bewilligte Sache rechtssicher ist, d.h. wer zB einen gültigen, durch alle Instanzen bestätigten Baubescheid hat, hat das undebingte Recht dort zu Bauen; es können durch im nachhinein Auftretende Erkenntnisse Auflagen erteilt werden, aber das Recht zu Bauen ist rechtssicher; d.h. es kann nicht aufgehoben werden.
Im Endeffekt geht es um die Garantie, dass eine durch sämtliche Stufen des Verfahrens bewilligte Sache rechtssicher ist, d.h. wer zB einen gültigen, durch alle Instanzen bestätigten Baubescheid hat, hat das undebingte Recht dort zu Bauen; es können durch im nachhinein Auftretende Erkenntnisse Auflagen erteilt werden, aber das Recht zu Bauen ist rechtssicher; d.h. es kann nicht aufgehoben werden.
Aut viam inveniam aut faciam

