12-10-2010, 15:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-10-2010, 15:31 von Franziskus.)
(12-10-2010, 14:39)agnostik schrieb: Die Argumentation geht ungefähr so:
Ich habe ein Recht in jedes Lokal reinzugehen und dort nicht verräuchert zu werden.
Wenn das nicht der Fall ist, werden meine Nichtraucherrechte beschnitten - denn dann kann ich meine Freunde nicht zwingen, mit mir in ein Nichtraucherlokal zu gehen, wenn wir weggehen.
N. B. Das ist nicht meine Argumentation - aber so habe ich sie in den entsprechenden threads bei SPON kennengelernt.
Ja, so ungefähr habe ich die Argumentation auch erlebt. Und schon der erste Satzteil ist falsch: "Ich habe ein Recht, in jedes Lokal 'reinzugehen" - nö. Aber das zeigt die Grundhaltung, die den öffentlichen Besitz, d.h. den sog. "Bürger" und seine potentiellen (!) Mehrheitsinteressen über den Privatbesitz stellen. Dem islamischen Geschäftsmann zugunsten potentieller Mehrheitsinteressen zu verbieten, seinen Besitz nach seinen Grundüberzeugungen zu verwalten, wäre nur eine konsequente Weiterentwicklung dieser Ideologie. Traurig, aber leider Realität.
“I love to play with kids; they’re easy to cheat and fun to beat.” –Fran Lebowitz