12-10-2010, 17:13
Übrigens, wenn einem Wohnungsvermieter Deine grün-gelb-roten Augen nicht passen oder die Nase zu krumm ist, ist er auch nicht verpflichtet, die Wohnung an Dich zu vermieten. Und bei gewerblichen Objekten kommt der Gebrauch auch noch dazu. Ist doch gerade zu fair, wenn er es auch noch gleich in die Zeitung setzt. Ersparst einen möglichen Besichtigungstermin.
Gruß
Gruß