(25-09-2010, 22:46)alwin schrieb: Für mich ist eine Lüge schlichtweg eine bewußte falsche Aussage, im Gegensatz zu einer falschen Aussage, die auf Grund eines Irrtums beruht, der dem Verfassen nicht bekannt ist
was zur frage führt, wann eine aussage "bewußt falsch" ist. ein "Irrtum, der dem Verfassen nicht bekannt ist", läßt sich ja schnell beheben, indem man ihn mit den tatsachen konfrontiert
beispiel:
a: "homosexualität ist unnatürlich"
b: "nein, sie ist natürlich, da sie in der natur (nicht nur beim menschen, sondern auch bei tieren) durchaus verbreitet vorkommt und nicht etwa eine pathologische abweichung darstellt. bei männlichen dickhornschafen z.b. ..."
a: "nein, homosexualität ist unnatürlich"
ist also a ein lügner?
irrtum aufgrund von "es nicht besser wissen" kann er nicht mehr geltend machen...
früher mal, vor allem im zustand beleidigter erregung ("der tr*** ignoriert meine informationen!"), habe ich so was als "lüge" tituliert. kam nicht gut an...
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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