13-10-2010, 14:41
Liebe Schmettermotte,
"Zweckehen" sind nach geltender Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes eben nicht verboten, weil jeder Mensch in der Ehe das Recht hat, diese zu gründen und zu führen wie es ihm/ihr passt. Der grundgesetzliche Schutz von Ehe und Familie verbietet den Sinn und Zweck der Ehe zu hinterfragen. Lediglich "erkaufte Ehen", also wenn ein möglicher Ehepartner dem anderen Ehepartnet Geld dafür zahlt, das man geheiratet wird, sind verboten - und die auch nur nach dem Ausländergesetz.
Andersherum: Gäb es ein in weiten Teilen auf den Gesetzen des sogenannten "Dritten Reiches" basierendes "Ausländergesetz" nicht, gäb es auch keine "Scheinehenproblematik". Und auch hier hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach festgestellt, das es nicht Aufgabe des Staates, vertreten durch die Ausländerbehörde ist, "durch die Betten und Schlafzimmer zu schnüffeln", um "Scheinehen" beweisen zu können.
"Zweckehen" sind nach geltender Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes eben nicht verboten, weil jeder Mensch in der Ehe das Recht hat, diese zu gründen und zu führen wie es ihm/ihr passt. Der grundgesetzliche Schutz von Ehe und Familie verbietet den Sinn und Zweck der Ehe zu hinterfragen. Lediglich "erkaufte Ehen", also wenn ein möglicher Ehepartner dem anderen Ehepartnet Geld dafür zahlt, das man geheiratet wird, sind verboten - und die auch nur nach dem Ausländergesetz.
Andersherum: Gäb es ein in weiten Teilen auf den Gesetzen des sogenannten "Dritten Reiches" basierendes "Ausländergesetz" nicht, gäb es auch keine "Scheinehenproblematik". Und auch hier hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach festgestellt, das es nicht Aufgabe des Staates, vertreten durch die Ausländerbehörde ist, "durch die Betten und Schlafzimmer zu schnüffeln", um "Scheinehen" beweisen zu können.
