(12-10-2010, 17:26)alwin schrieb: Aber Wohnungen die ausschließlich an Nichtraucher vermietet werden!
Gruß
Finde ich auch korrekt, dass der Vermieter selbst entscheiden kann, ob er die Wohnung einem Raucher vermietet oder nicht. Schonmal die Wohnung eines Kettenrauchers gesehen, der drinnen raucht? Scheusslich. Ob der Mieter ausserhalb der 4 Wände raucht, geht den Vermieter hingegen einen feuchten Kehricht an.
Ein "Kopftuchverbot" ist eine andere Sache. Ein Kopftuch verunreinigt eine Wohnung nicht bei Gebrauch.
Ausserdem finde ich, sollten auch die Wirte - wie Vermieter - selbst entscheiden dürfen, ob in ihrem Eigentum geraucht werden darf oder nicht.