(13-10-2010, 18:38)Tao-Ho schrieb: Wenn diese Leutz nun meinen sie könnten in gewerbliche Häusern, die zufälligerweise ihnen gehören, sowas verbieten, nur weil es nicht in ihre moslemische Ansichtsweise oder was auch immer passt, dann ist das in meinen Augen nicht recht, denn wenn jemand Bier oder Schweinefleisch verkauft verstößt er nicht gegen ein deutsches Gesetz
na und?
deine untermieterin verstößt mit ihrer warnung vor alkohol auch gegen kein gesetz und muß sich trotzdem von dir anmachen lassen (wobei du schon wieder nicht den unterschied zwischen einer vermierung zu privaten wohnungs- und gewerblichen zwecken verstehen willst)
was in deinen augen recht ist oder nicht, interessiert außerhalb deiner vier wände keinen
Zitat:Wenn Moslems sowas machen und damit durchkommen, dann sollten wir in UNSEREN gewerblichen Gebäuden verbieten, dass dort beispielsweise Halalfleisch verkauft wird
kannst du mit deinen gewerblichen gebäuden doch gerne so halten - wo ist das problem?
Zitat:Mir geht es hier darum, dass Moslems IHRE Ansichten von mir aus in IHREN Ländern vertreten können, ABER sie haben sich hier gefälligst anzupassen
und, wie gut kannst du schon jodeln?
sonst sofort raus aus tirol und zurück zu den franzmännern...
Zitat:Wie hast Du es treffend ausgedrückt? Wehret den Anfängen
ich habe nichts so ausgedrückt
Zitat:Du hast ja auch vor etlichen Jahren noch über die USA gelacht und steckst nun mittendrinnen
du willst es einfach nicht verstehen...
es besteht ein unterschied zwischen einem verbot als ausdruck eigentümerischer verfügungshoheit und einem verbot als ausdruck staatlicher bevormundung bzw. willkür
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)

