15-10-2010, 00:37
(14-10-2010, 21:41)alwin schrieb: @petroniusWir diskutieren über das, was landläufig mit Lüge bezeichnet wird. Wir sahen uns konfrontiert mit zwei Arten von Aussagen nämlich
Du kommst sehr viel weiter oben mit dem Begriff "leugnen" (#32).
Wirklich "leugnen" heißt nach meinem Verständnis, von einer Sache oder Person etwas tatsächlich zu wissen, aber vorzugeben, es nicht zu wissen.
1. Bekenntnis zu einer weltanschaulichen Ansicht, der Fakten entgegen zu stehen scheinen;
2. Behauptung der Eigenschaft einer Sache mit den beiden Fällen
a) Die Eigenschaft wurde nur vermutet
b) Die Eigenschaft existiert nicht, und das ist dem Behauptenden auch bekannt.
Ich denke, der Begriff "leugnen" hilft uns nicht. Er ist nur die Umkehrung: Eine feststellbare Eigenschaft wird als nicht gegeben hingestellt.
Man erkennt vor allem eines: Lüge (und Leugnen) kann sich nur auf im Prinzip prüfbare Tatsachenbehauptungen beziehen (A), und nicht auf als solche gekennzeichneten Ansichten, Postulate, Meinungen, Bekenntnisse, Vermutungen usw. (B).
Bei (B) kommt es nur darauf an, ob und wie sie wirken und ob das erwünscht ist oder verworfen wird. Jedenfalls im Prinzip bleibt der Empfänger der Botschaft souverän.
Im Falle der Lüge wird seine Entscheidung im Sinne des Lügners vorweg genommen.
Die Lüge ist also darauf angelegt, den anderen bewusst zu täuschen unabhängig davon, ob es sich um eine Tatsachenbehauptung handelt oder um die Leugnung einer Eigenschaft.
Es besteht weiterhin die Frage 2a): Setzt die Lüge voraus, dass der Lügner von der (behaupteten oder geleugneten) Eigenschaft weiß, oder ob nur eine Vermutung vorliegt, die sich als nicht zutreffend erweist (wie das ganz am Anfang beschrieben wurde)?
Meine private Meinung zu 2a): Die Zusicherung einer Eigenschaft, die nur vermutet wird, ist bereits eine Lüge. Das gilt selbst dann, wenn die Eigenschaft tatsächlich gegeben sein sollte. Für mich ist der vom Lügner angestrebte Souveränitätsverlust entscheidend, die Manipulation also.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard

